Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich einen Heimplatz in den Einrichtungen der Schottener Wohn- und Pflegegesellschaft?
Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Im Anschluss können wir einen Beratungstermin vereinbaren, bei dem Ihre Wünsche und Anliegen besprechen können. Sollte derzeit kein Zimmer oder Apartment frei sein, können Sie sich gerne auf unsere Interessentenliste setzen lassen.
 

Was kostet ein Heimplatz in den Einrichtungen der Schottener Wohn- und Pflegegesellschaft und wie setzt sich das Heimgelt zusammen?
Die Kosten für einen Pflegeplatz bestehen aus verschiedenen Bestandteilen. Diese beinhaltet u.a. das Pflegeentgelt, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Umlage der Ausbildungskosten. Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen - Jede Pflegesituation bedarf individueller Entgelte und Betrachtung. 
 

Haben Sie eine spezielle Demenz-Abteilung?
In der Einrichtung in Kirberg - Hünfelden haben wir eine auf die Bedürfnisse demenziell erkrankter Bewohner:innen abgestimmte Abteilung. Gerne können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch die speziellen Anforderungen Ihrer Angehörigen analysieren und somit die bestmögliche Wohnsituation garantieren
 

Darf ich meinen eigenen Arzt mitbringen?
Selbstverständlich  – sofern der Arzt Hausbesuche macht. Ansonsten empfehlen wir Ihnen gern auch einen Hausarzt aus unserem Netzwerk, die regelmäßig bei uns Visiten durchführen.
 

Ich weiß nicht, ob wir überhaupt einen Pflegeplatz brauchen. Ich will meine/n Angehörige/n doch nicht abschieben.
Sie sind mit dieser Sorge nicht allein. Viele Angehörige haben ein schlechtes Gewissen, obwohl sie sich überfordert fühlen. Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, um Ihre Sorgen und Anliegen zu besprechen und Ihre Entscheidung zu erleichtern. Auch können Sie gern die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, um sich von unseren Einrichtungen zu überzeugen. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Gespräch. 

Pflegebedürftigkeit

Das Pflegeversicherungsgesetz

Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr in der Lage ist, sich in seiner Wohnung selbst zu versorgen, auch durch Hilfe pflegender Angehöriger und ambulanter Pflegedienste, kann in ein Alteneinrichtung einziehen.

Die Pflegeheimkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für pflegebedingten Aufwand
  • Investitionskosten
  • Ausbildungszuschlag

 

 

Der medizinische Dienst der Krankenkassen

Der Medizinische Dienst der jeweils zuständigen Pflegekasse (MDK) oder in Ausnahmefällen das Gesundheitsamt stellen auf Antrag des Versicherten vor dem Einzug in ein Alteneinrichtung fest, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht.

Bei der Antragsstellung bei der zuständigen Pflegekasse unterstützen wir Sie gerne.

Als Ergebnis erfolgt die Festlegung des Pflegegrad. Der vom MDK festgelegte Pflegegrad ist für die Pflegekasse, das Sozialamt und das Alteneinrichtung bindend.

Leistungen aus der Pflegeversicherung können bei der für Sie zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Der ausgefüllte Antrag wird dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Dieser prüft im Rahmen eines Hausbesuches, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Kosten in Kirberg

Unsere Preise erfahren Sie direkt hier: 

  Haus in Hünfelden - Kirberg                            

  Auf der Hohl 20                                                                                 Ansprechperson: Nicole Klingenberg
  65597 Hünfelden-Kirberg                                                                Telefon: 0 64 38 / 91 31 0
                                                                                                               E-mail: ah.kirberg@schotten-sozial.de

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